Allgemeine Geschäftsbedingungen
Keine Lust auf Kleingedrucktes? Wir haben uns so kurz wie möglich gefasst.
Definitionen
Die pepcat17 GmbH mit Sitz in der Waldstr. 9, 53773 Hennef ("Agentur"), betreibt das Portal MeinUnternehmensverkauf.de ("Portal") mit dem Zweck, Unternehmer mit geeigneten Unternehmensberatern zusammenzuführen.
- Der "Besucher" ruft Webseiten des Portals ab.
- Der "Unternehmer" beabsichtigt, sein Unternehmen oder Teile davon zu verkaufen.
- Der "Berater" beabsichtigt, Unternehmer beim Verkaufsprozess zu beraten.
Je nach Rolle treffen die betreffenden Abschnitte dieser AGB zu.
1. Für Besucher
Zwischen Besucher und Agentur besteht kein Vertragsverhältnis im engeren Sinne.
Für Besucher gilt die Datenschutzbestimmung.
2. Für Unternehmer
2.1 Vertragbeginn
Ein Besucher wird dadurch Unternehmer, dass er das entsprechende Formular auf dem Portal ausfüllt oder sich im Rahmen der Telefonberatung als Unternehmer anmeldet. Mit diesem Schritt beginnt der Vertrag.
2.2 Rechte des Unternehmers
Die Agentur bemüht sich, anhand der Angaben des Unternehmers, binnen 14 Tagen geeignete Berater für den Unternehmer zu ermitteln und elektronisch die zugehörigen Kontaktdaten der ausgewählten Berater zu übermitteln.
Der Unternehmer hat das Recht, weitere Beratervorschläge anzufordern, wenn ihm die ersten nicht zugesagt haben.
2.3 Rechte der Agentur
Die Agentur ist berechtigt, stark anonymisierte Daten zum Unternehmen des Unternehmers an geeignete Berater weiterzugeben.
Die reduzierten Kontaktdaten (E-Mail-Adresse & Telefonnummer) darf die Agentur nur an diejenigen ausgewählten Berater übermitteln, die im Gegenzug auch dem Unternehmer mitgeteilt werden.
In den folgenden 3 Monaten darf die Agentur den Unternehmer aktiv kontaktieren, um herauszufinden, ob Unternehmer und Berater ein Vertragsverhältnis bzgl. einer Beratungsdienstleistung eingegangen sind. Wenn ja, nennt der Unternehmer der Agentur seine Namen sowie die vollen Kontaktdaten seines Unternehmens.
Diese Kontaktdaten benutzt die Agentur alleine zu dem Zweck, um gegenüber dem Berater ermitteln zu können, ob Provisionsansprüche bestehen.
2.4 Vertragsende
Agentur und Unternehmen sind jederzeit berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 1 Tag zu beenden.
Spätestens endet das Vertragsverhältnis automatisch 2 Jahre nach Vertragsbeginn.
3. Für Berater
3.1 Vertragsbeginn
Ein Besucher wird dadurch Berater, dass er das entsprechende Formular auf dem Portal ausfüllt oder sich im Rahmen der Telefonberatung als Berater anmeldet. Mit diesem Schritt beginnt der Vertrag und der Berater wird in die Beraterkartei aufgenommen.
3.2 Rechte des Beraters
Die Agentur bemüht sich, dem Berater regelmäßig zu seinem Beratungsportfolio passsende Unternehmer vorzuschlagen. Dazu erhält der Berater anonymisierte Angaben zum Unternehmen des Unternehmers.
Der Berater hat das Recht, zeitnah sein Interesse an einem Unternehmer zu bekunden, um diesem ggf. vorgeschlagen zu werden. Er erhält dann ggf. die Kontaktdaten des Unternehmers (E-Mail-Adresse & Telefonnummer), um seine Dienstleistung dem Unternehmer anzubieten.
3.3 Rechte der Agentur
Die Agentur ist berechtigt, binnen 12 Monaten nach Übermittlung der Kontaktdaten eines Unternehmers beim Berater abzufragen, ob ein Beratungsmandat zwischen Unternehmer und Berater zustandegekommen ist.
Die Agentur ist berechtigt, binnen 36 Monaten nach Übermittlung der Kontaktdaten eines Unternehmers beim Berater abzufragen, welche Netto-Umsätze (exklusive etwaiger Spesen) der Berater mit dem Unternehmer erzielt hat.
Die Agentur stellt dem Berater als Provision 15% dieser Netto-Umsätze in Rechnung (10% bei einem Beratungsvolumen über 100.000 Euro). Der Berater zahlt binnen 30 Tagen.
3.4 Vertragsende
Agentur und Berater sind jederzeit berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Kündigungsfrist von 1 Tag zu beenden. Dadurch wird der Berater aus der Beraterkartei entfernt.
Ausgenommen vom Vertragsende sind etwaige Provisionsansprüche der Agentur gegenüber dem Berater sowie Aktivitäten bzgl. deren Ermittlung.
3.5 Gerichtsstand
Erfahrungsgemäß soll es Berater geben, die Provisionsansprüche der Agentur ignorieren oder in der Höhe anzweifeln. In diesen Fällen behält sich die Agentur den rechtsweg vor. Der Berater akzeptiert das von der Agentur vorgeschlagene Gericht.
Stand: 05.03.2020