Rechtliche Gestaltung von Unternehmensverkäufen

Es gibt viel zu verhandeln! Packen Sie es an!

Vorweg: Die Vertragsgestaltung ist hochkomplex!

Jedes Unternehmen ist anders. Jede Verkaufskonstellation auch. Darum können wir Ihnen hier nur einen ganz groben Überblick über wesentliche Vertrags- und Rechtsfragen geben.

Sollten Sie sich mit dem Verkauf Ihres Unternehmens beschäftigen, ziehen Sie auf jeden Fall schon früh einen Rechtsberater hinzu!

Das gilt insbesondere dann, wenn Sie relativ unerfahren und der potenzielle Käufer relativ routiniert in diesen Dingen ist!

Grundsätzlich handelt es sich bei beiden Parteien (Käufer und Verkäufer) um Kaufleute, die weitgehend Verhandlungsfreiheit haben. Und eigentlich ist die Sache ganz einfach:

  1. Der Käufer begutachtet Ihre Firma und bietet einen Preis X.
  2. Sie nehmen an - oder eben nicht.
  3. Der Deal wird abgewickelt.

Fertig.

Für die Detailfragen gibt es dann mehrere 1.000 Seiten bedrucktes Papier ;-)


Die drei wichtigen Verträge

1. Vertraulichkeitsvereinbarung

Sollte sich ein potenzieller Käufer gefunden haben, möchte der natürlich einen konkreten ersten Einblick in Ihr Unternehmen bekommen. Das betrifft sowohl Ihr Inventar als auch Ihre Bücher. Und ggf. Firmengeheimnisse.

Hier ist es sinnvoll, dass Sie sich von ihm eine Vertraulichkeitsvereinbarung ("Non Disclosure Agreement" - "NDA") unterschreiben lassen - inklusive definierter Strafe, falls er dagegen verstösst.

Typische Bestandteile:

  • Wie lange gilt die NDA?
  • Welche Informationen sind betroffen?
  • Abwerbeverbot für Ihre Mitarbeiter

2. Vorvertrag / Absichtserklärung

Mit diesem Vertrag (englisch "Letter of Intent") bekundet der Käufer sein Kaufinteresse. Und der Verkäufer eben, dass er zum Verkauf zu den gegebenen Konditionen bereit ist:

  • Was wird verkauft? Shares oder Assets (s.u.)?
  • Ein Korridor für den Kaufpreis.
  • Zeitpunkt und variable Anteile bzgl. des Kaufpreises
  • Welche Schritte auf dem Weg zum finalen Vertrag stehen an?
  • Unter welchen Bedingungen darf welche Partei abbrechen?
  • Wer trägt im Falle des Abbruchs welche Kosten?

In der Praxis sind Vorverträge mal kürzer und finale Verträge dafür umso länger. Oder umgekehrt.

3. Finaler Kaufvertrag

Parallel zu den Prüfungen, die der Käufer durchführt ("Due Diligence"), wird der finale Vertrag verhandelt.

Ist der Vorvertrag schon sehr konkret, geht es im Wesentlichen darum, zuvor besprochenen Variablen konkrete Werte zuzuweisen - in Abhängigekeit von den Prüfungsergebnissen oder weiterer Verhandlungen.

Die Vertragsunterzeichnung wird dann am großen Tag X beim Notar vollzogen. Sie löst entsprechende Änderungen im Handelsregister sowie den Geldfluss aus.


Stichwort 'Art des Deals'

Grundsätzlich ist beim Verkauf einer Firma zwischen zwei Arten von Deals zu unterscheiden.

Beim Share-Deal werden Anteile einer Kapitalgesellschaft übertragen.

  • Das ist für den Verkäufer steuerlich meist deutlich günstiger, da höchstens 60% des Veräußerungsgewinnes zu versteuern sind.
  • Der Käufer muss die Anteile allerdings aktivieren und kann nicht abschreiben.
  • Dafür bleiben aus Sicht des Käufers alle Verträge des Unternehmens einfach bestehen.

Beim Asset-Deal werden die Vermögensgegenstände des Unternehmens übertragen, nicht aber das Unternehmen selbst.

  • Das ist für den Verkäufer ungünstiger, da er den Veräußerungsgewinn voll versteuern muss. Außerdem werden dabei alle Stillen Reserven aufgedeckt und versteuert.
  • Der Käufer kann die Assets bilanzieren und erfolgsmindernd abschreiben.
  • Dafür bleiben die Verträge des Unternehmens (mit Mitarbeitern, Lieferanten, Kunden,...) nur teilweise erhalten und müssen zumindest übertragen, wenn nicht neu verhandelt werden.

Wird eine Kapitalgesellschaft transferiert, haben die Parteien die Wahl. Personengesellschaften gehen nur als Asset-Deal.

Ratgeber:


Stichwort 'Kaufpreis'

Wieviel Ihr Unternehmen ungefähr wert ist, beschreiben wir hier:

Mit der Vertragsunterzeichnung geht das Unternehmen an den Käufer über. Aber wann fliesst wie viel Geld?

Aus Käufersicht optimal wäre eine sofortige Zahlung in 100% Höhe. Ggf. über ein Treuhandkonto.

In der Praxis wird bei Vertragsschluss allerdings nur ein Teil des Kaufpreises fällig, sagen wir 50%.

Denn für den Käufer bestehen in den Folgemonaten jede Menge Risiken, die noch nicht absehbar sind:

  • Stellt der Verkäufer in der Übergangsphase wie zugesagt sein Wissen zur Verfügung?
  • Entwickeln sich die Umsätze in gewissen Korridoren?
  • Fliegen dem Käufer vielleicht steuerliche Leichen um die Ohren?

In den Kaufverträgen finden sich daher alle möglichen Formulierungen, die beschreiben, unter welchen Bedingungen wie viel Prozent der zweiten Rate tatsächlich fällig werden.

Zwei Beispiele:

  • Oft fliesst ein Teil des Kaufpreises, indem der Verkäufer als Berater weiter im Unternehmen bleibt.
  • Bei Managment-Buy-Outs können die Manager, die übernehmen, oft nicht den vollen Preis bezahlen. Der Verkäufer erhält eine Rente, die fix ist oder von der Unternehmensentwicklung abhängt.

Stichwort 'Due Diligence'

Als Due Diligence werden die Prüfungen des Käufers bezeichnet, die zwischen Vorvertrag und finalem Vertrag stattfinden.

Dazu beauftragt der Verkäufer normalerweise zusätzlich Ingenieure, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Anwälte, Gutachter... Denn er will ja nicht die Katze im Sack kaufen.

Geprüft wird alles, was Sie sich vorstellen können: Verträge, Gebäude, Maschinen, die Buchhaltung, Ergebnisse von Steuerprüfungen und vieles anders mehr - je nach Unternehmen.

Die Ergebnisse der Due Dilligence können sich auf dreierlei Weise auswirken:

  • Die Unternehmenstransaktion scheitert.
  • Konkrete Funde reduzieren konkret den Kaufpreis.
  • Aufgedeckte Risiken wirken sich mindernd auf die zweite Rate des Kaufpreises aus, falls sie eintreten.

Fazit

Letztlich will der Käufer Ihre Firma kaufen oder eben nicht!

Damit Sie überhaupt potenzielle Käufer finden, empfehlen wir, dass Sie einen Top-Berater engagieren, der Ihnen im Verkaufsprozess hilft:

Haben Sie schon einen oder mehrere potenzielle Käufer an der Hand, brauchen Sie auf jeden Fall einen fähigen Rechtsberater, der Sie bei den Vertragsverhandlungen unterstützt, damit Sie nicht übervorteilt werden:



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